- Tätigkeitsschwerpunkte
nach Rechtsbereichen
Luftfahrtindustrie
Die
Kanzlei hat bereits Fluggesellschaften gegen Klagen von Passagieren und
Logistikunternehmen verteidigt und beriet auf nationaler Ebene die Tochterfirma
großer Fluggesellschaften im Zusammenhang mit Forderungen von
Reisegesellschaften. Wir haben im Zusammenhang von Flugzeugunglücken, wie
z. B. des Korean Airline Flug 007 über der japanischen See, komplexe
Verfahren in mehreren Gerichtsbezirken durch alle Instanzen
bis zum U.S. Supreme Court geführt und haben als Berater einer großen
internationalen Fluggesellschaft erfolgreiche Umschuldungsverhandlungen mit
privaten und staatlichen Geldgebern geführt. Außerdem haben wir
Fluggesellschaften in Verhandlungen über Flugzeugkaufverträge beratend
begleitet.
Wir
haben des weiteren Fluggesellschaften, Leasinggeber und Hersteller in einer
Reihe aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten vertreten, unter anderem bei
Untersuchungen von Unfällen durch das National Transportation
Safety Board und
das Militär,
außerdem
in Genehmigungsverfahren für ausländische Fluggesellschaften vor der
Federal Aviation Administration und
in Durchsetzungsfragen sowie in
Verfahren wegen Fluglärms.
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Recht
der Finanzdienstleistungen:
Verfahrensführung: Anwälte
der Kanzlei haben Banken und Aktionäre in komplexen nationalen und
internationalen Gerichtsstreitigkeiten vertreten, u.a. haben sie bei der
Insolvenz abwicklung und Liquidation einer internationalen Grossbank mitgewirkt,
haben Banken in Klagen gegen Aufsichtsbehörden und in aufsichtsrechtlichen
Verfahren vertreten, und Banken und ihre leitenden Angestellten gegen Klagen von
Aufsichtsbehörden und Anklagen von Bundesanwälten verteidigt.
Ludwig & Robinson vertritt ferner Mandanten in Verfahren, die Geldwäsche,
Bankenhaftung oder die rechtlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz
betreffen. Unsere Anwälte haben darüber hinaus große Erfahrung
in der Vertretung von Finanzdienstleistern gegen die Regierung in Streitigkeiten,
die aus dem Financial Institutions Reform, Recovery and Enforcement Act
erwachsen. Dabei handelt es sich um sogenannte Winstar-Fälle.
Unsere Anwälte
besitzen umfangreiche Erfahrung in der Vertretung U.S.-amerikanischer und ausländischer
Banken und anderer Institute bei Unternehmensakquisitionen und -auflösungen,
komplexen Finanztransaktionen, großangelegten Projektfinanzierungen und
Joint Ventures sowie Umschuldungen. Die Kanzlei berät Banken und andere
Finanzinstitute auch über Versicherungsangelegenheiten, Community
Reinvestments, Verbraucherdarlehen, Fragen im
Zusammenhang mit elektronischer Geldüberweisung, Kabel- und
Internetnutzungen und Angelegenheit im Zusammenhang mit der Leitung von Banken
und Haftung von Vorstandsmitgliedern. Anwälte unserer Kanzlei haben auch
in- und ausländische Institutionen bei Käufen von Staatsobligationen
und Wertpapieren, welche von US-Regierungsbehörden und Unternehmen gehalten
wurden, repräsentiert und Handels-, Spar- und Investmentbanken in
aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten und Verfahren vor verschiedenen
bundesstaatlichen Aufsichtsstellen beraten.
Uniform Commercial Code: Wir fungieren
als regionaler sowie nationaler und internationaler Berater für verschiedene
Versicherer,
Versicherte und andere Mandanten in Fällen, in denen es um Ansprüche
gegen Banken nach Art. 3, 4, 5, 8 und 9 des Uniform Commercial Code im Zusammenhang
mit Wertpapieren und Kreditbriefen geht. Ludwig & Robinson hat ausserdem
eine große Erfahrung in der Prozessführung in Scheckbetrugsfällen
innerhalb der USA und international. Dabei hat die Kanzlei Fälle in einem
Volumen von $25.000 bis zu $25 Millionen betreut.
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Arbeitsrecht:
Die Kanzlei berät
und vertritt ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Auseindersetzungen, wie etwa
Klagen wegen rechtswidriger Kündigung aufgrund des Alters, des Geschlechts
oder der Rasse. Ferner bietet Ludwig & Robinson rechtliche Beratung
betreffend Arbeitsunfähigkeit und sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Die Leistungen der Kanzlei umfassen darüber hinaus die Gestaltung,
Verhandlung oder Auslegung von Arbeitsverträgen und
Aufhebungsvereinbarungen.
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Versicherungsrecht:
Die Kanzlei
vertritt regional, national und international diverse große
Versicherungsgesellschaften, die unter anderem Risiken im Bereich der
Aufsichtsrats- und Vorstandshaftung, und der Produkthaftung versichern.
Aufsichtsrat-
und Vorstandshaftung: Ludwig & Robinson ist im Bereich der Aufsichtsrats-
und Vorstandshaftung aktiv und führt ferner Aktionärs- und
Prozesstandsklagen (sog. derivative suits) durch.
Produkthaftung:
Die Kanzlei verteidigt ihre Mandanten gegen produkthaftungsrechtliche Klagen in
den Bereichen der Luftfahrtindustrie, der allgemeinen Herstellerhaftung und der
Umwelthaftung.
Ausserdem
besitzen unsere Anwälte substantielle Erfahrung bei der prozessualen
Behandlung ökonomischer Schäden und verlorener Profite.
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Aufsichtsrat-,
Vorstands- und Berufshaftung:
Die Kanzlei berät
Versicherer und andere Mandanten im Zusammenhang mit Forderungen gegen die fünf
größten Unternehmensberatungen sowie regionale Rechnungsprüfungsfirmen
wegen Verletzung ihrer Berufspflichten. Wir konzentrieren uns außerdem auf Probleme
der Arzthaftung und Pflichtverletzungen bei der Beratung für
Transaktionen. Ein Anwalt ist als Schiedsrichter für das D.C. Bar’s
Attorney-Client Arbitration Board tätig
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Börseneinführung
und Kapitalbeschaffung
Die Kanzlei hat börsennotierte
Unternehmen bei der Erfüllung von Offenlegungspflichten nach dem Securities
Exchange Act von 1934 unterstützt. Ausserdem hat sie diese Unternehmen im
Hinblick auf periodisch wiederkehrende Berichtspflichten beeraten. Unsere Anwälte
haben ferner Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegungspflichten von Vorständen
und den geltenden Sicherheitsbestimmungen. Darüber hinaus hat Ludwig &
Robinson Banken und andere Finanzdienstleister hinsichtlich der
Offenlegungspflichten, die aus der Übernahme anderer Unternehmen
resultieren, beraten.
Einige Anwälte
der Kanzlei haben sogenannte registration statements erstellt, die nach dem
Securities Act von 1933 für die Börseneinführung eines
Unternehmens notwendig sind. Ferner haben Anwälte von Ludwig & Robinson
Erfahrung auf dem Gebiet der sonstigen privaten Kapitalbeschaffung und des Börsenrechts.
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