Spezialgebiete
Tätigkeitsschwerpunkte nach Rechtsbereichen

Luftfahrtindustrie

Die Kanzlei hat bereits Fluggesellschaften gegen Klagen von Passagieren und Logistikunternehmen verteidigt und beriet auf nationaler Ebene die Tochterfirma großer Fluggesellschaften im Zusammenhang mit Forderungen von Reisegesellschaften. Wir haben im Zusammenhang von Flugzeugunglücken, wie z. B. des Korean Airline Flug 007 über der japanischen See, komplexe Verfahren in mehreren Gerichtsbezirken durch alle Instanzen bis zum U.S. Supreme Court geführt und haben als Berater einer großen internationalen Fluggesellschaft erfolgreiche Umschuldungsverhandlungen mit privaten und staatlichen Geldgebern geführt. Außerdem haben wir Fluggesellschaften in Verhandlungen über Flugzeugkaufverträge beratend begleitet.

Wir haben des weiteren Fluggesellschaften, Leasinggeber und Hersteller in einer Reihe aufsichtsrechtlicher Angelegenheiten vertreten, unter anderem bei Untersuchungen von Unfällen durch das National Transportation Safety Board und das Militär, außerdem in Genehmigungsverfahren für ausländische Fluggesellschaften vor der Federal Aviation Administration und in Durchsetzungsfragen sowie in Verfahren wegen Fluglärms.

(Zurück nach oben)

Recht der Finanzdienstleistungen: 

Verfahrensführung: Anwälte der Kanzlei haben Banken und Aktionäre in komplexen nationalen und internationalen Gerichtsstreitigkeiten vertreten, u.a. haben sie bei der Insolvenz abwicklung und Liquidation einer internationalen Grossbank mitgewirkt, haben Banken in Klagen gegen Aufsichtsbehörden und in aufsichtsrechtlichen Verfahren vertreten, und Banken und ihre leitenden Angestellten gegen Klagen von Aufsichtsbehörden und Anklagen von Bundesanwälten verteidigt. Ludwig & Robinson vertritt ferner Mandanten in Verfahren, die Geldwäsche, Bankenhaftung oder die rechtlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz betreffen. Unsere Anwälte haben darüber hinaus große Erfahrung in der Vertretung von Finanzdienstleistern gegen die Regierung in Streitigkeiten, die aus dem Financial Institutions Reform, Recovery and Enforcement Act erwachsen. Dabei handelt es sich um sogenannte Winstar-Fälle.

Unsere Anwälte besitzen umfangreiche Erfahrung in der Vertretung U.S.-amerikanischer und ausländischer Banken und anderer Institute bei Unternehmensakquisitionen und -auflösungen, komplexen Finanztransaktionen, großangelegten Projektfinanzierungen und Joint Ventures sowie Umschuldungen. Die Kanzlei berät Banken und andere Finanzinstitute auch über Versicherungsangelegenheiten, Community Reinvestments, Verbraucherdarlehen, Fragen im Zusammenhang mit elektronischer Geldüberweisung, Kabel- und Internetnutzungen und Angelegenheit im Zusammenhang mit der Leitung von Banken und Haftung von Vorstandsmitgliedern. Anwälte unserer Kanzlei haben auch in- und ausländische Institutionen bei Käufen von Staatsobligationen und Wertpapieren, welche von US-Regierungsbehörden und Unternehmen gehalten wurden, repräsentiert und Handels-, Spar- und Investmentbanken in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten und Verfahren vor verschiedenen bundesstaatlichen Aufsichtsstellen beraten.  

Uniform Commercial Code: Wir fungieren als regionaler sowie nationaler und internationaler Berater für verschiedene Versicherer, Versicherte und andere Mandanten in Fällen, in denen es um Ansprüche gegen Banken nach Art. 3, 4, 5, 8 und 9 des Uniform Commercial Code im Zusammenhang mit Wertpapieren und Kreditbriefen geht. Ludwig & Robinson hat ausserdem eine große Erfahrung in der Prozessführung in Scheckbetrugsfällen innerhalb der USA und international. Dabei hat die Kanzlei Fälle in einem Volumen von $25.000 bis zu $25 Millionen betreut.

(Zurück nach oben)

Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Auseindersetzungen, wie etwa Klagen wegen rechtswidriger Kündigung aufgrund des Alters, des Geschlechts oder der Rasse. Ferner bietet Ludwig & Robinson rechtliche Beratung betreffend Arbeitsunfähigkeit und sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Leistungen der Kanzlei umfassen darüber hinaus die Gestaltung, Verhandlung oder Auslegung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen.

(Zurück nach oben)

Versicherungsrecht:

Die Kanzlei vertritt regional, national und international diverse große Versicherungsgesellschaften, die unter anderem Risiken im Bereich der Aufsichtsrats- und Vorstandshaftung, und der Produkthaftung versichern.

Aufsichtsrat- und Vorstandshaftung: Ludwig & Robinson ist im Bereich der Aufsichtsrats- und Vorstandshaftung aktiv und führt ferner Aktionärs- und Prozesstandsklagen (sog. derivative suits) durch.

Produkthaftung: Die Kanzlei verteidigt ihre Mandanten gegen produkthaftungsrechtliche Klagen in den Bereichen der Luftfahrtindustrie, der allgemeinen Herstellerhaftung und der Umwelthaftung.

Ausserdem besitzen unsere Anwälte substantielle Erfahrung bei der prozessualen Behandlung ökonomischer Schäden und verlorener Profite.

(Zurück nach oben)

Aufsichtsrat-, Vorstands- und Berufshaftung: 

Die Kanzlei berät Versicherer und andere Mandanten im Zusammenhang mit Forderungen gegen die fünf größten Unternehmensberatungen sowie regionale Rechnungsprüfungsfirmen wegen Verletzung ihrer Berufspflichten. Wir konzentrieren uns außerdem auf Probleme der Arzthaftung und Pflichtverletzungen  bei der Beratung für Transaktionen. Ein Anwalt ist als Schiedsrichter für das D.C. Bar’s Attorney-Client Arbitration Board tätig

(Zurück nach oben)

Börseneinführung und Kapitalbeschaffung

Die Kanzlei hat börsennotierte Unternehmen bei der Erfüllung von Offenlegungspflichten nach dem Securities Exchange Act von 1934 unterstützt. Ausserdem hat sie diese Unternehmen im Hinblick auf periodisch wiederkehrende Berichtspflichten beeraten. Unsere Anwälte haben ferner Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegungspflichten von Vorständen und den geltenden Sicherheitsbestimmungen. Darüber hinaus hat Ludwig & Robinson Banken und andere Finanzdienstleister hinsichtlich der Offenlegungspflichten, die aus der Übernahme anderer Unternehmen resultieren, beraten.

Einige Anwälte der Kanzlei haben sogenannte registration statements erstellt, die nach dem Securities Act von 1933 für die Börseneinführung eines Unternehmens notwendig sind. Ferner haben Anwälte von Ludwig & Robinson Erfahrung auf dem Gebiet der sonstigen privaten Kapitalbeschaffung und des Börsenrechts.

(Zurück nach oben)

Ludwig & Robinson PLLC
818 Connecticut Ave, N.W. Suite 750
Washington, D.C. 20006-2722
Tel: (202) 289-1800
Fax: (202) 289-1804

Email: rludwig@ludwigrobinson.com
http://www.ludwigrobinson.com